Bei Festen und Veranstaltungen, an denen Lebensmittel verarbeitet oder ausgegeben werden, gelten klare Vorgaben zum Schutz der Gesundheit. Um in diesem Bereich tätig sein zu dürfen, ist einmal jährlich die Teilnahme an einer Unterweisung zur Lebensmittelsicherheit verpflichtend.
Die Schulung besteht aus zwei zentralen Bereichen:
- Rechtliche Grundlagen im Umgang mit Lebensmitteln. Darunter Vorgaben zur Hygiene, zur sicheren Verarbeitung sowie zur sachgerechten Abgabe von Speisen.
- Belehrung gemäß § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes nach Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit besonderem Fokus auf Gesundheitsrisiken, Tätigkeitsverbote und Meldepflichten beim Umgang mit Lebensmitteln.
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Erstbelehrung erfolgt jährlich eine Auffrischung, um Wissen zu festigen und über aktuelle hygienische Anforderungen zu informieren.
Diese Unterweisung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Einsatzkräfte und Helferteams bei Veranstaltungen sicher, verantwortungsvoll und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen handeln können.

